AGB`s

Sehr geehrter Reisender,
durch klare vertragliche Vereinbarungen sichern wir Ihnen eine optimale Reisedurchführung zu.
Unsere hier aufgeführten Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis m BGB über den Pauschalreisevertrag
und die Informationspflichten für Reiseveranstalter. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen –
nachstehend „Anmelder“ – und uns, der Firma spiritel Reisen – einfach sein –, zustande kommenden Reisevertrages.

I. Buchung der Reise, Reisebestätigung, Datenschutz

  1. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) – schriftlich, per E-Mail oder Internet – bietet der Anmelder den Abschluss eines
    Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Reisebedingungen von spiritel Reisen – einfach sein – an.
  2. Der Anmelder übernimmt die volle Haftung für die Vertragspflichten weiterer, von ihm angemeldeter Reiseteilnehmer gegenüber
    spiritel Reisen – einfach sein. Voraussetzung hierfür ist die Unterzeichnung der ausdrücklich hierauf gerichteten Erklärung
    bei Abschluss des Reisevertrages.
  3. Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten dienen ausschließlich der Bearbeitung der Reise und zur Kundenbetreuung.

II. Inhalt des Reisevertrages – Leistungen

  1. Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und der Buchungsbestätigung von spiritel Reisen –
    einfach sein. Einbezogen in den Reisevertrag sind die Reisebedingungen, die Leistungsbeschreibungen und sonstigen
    Erläuterungen zu den einzelnen Reisen, soweit nicht in Buchung und Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Änderungen und Ergänzungen zu Leistungen oder den Reisebedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von spiritel Reisen –
    einfach sein.
  3. Vermittelt spiritel Reisen – einfach sein – ausdrücklich im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z. B. Nurflug
    (NAC-Flüge, Flüge zu APEX- oder Holidaytarifen, Linien- sowie Anschlussflüge etc.), Fährtransporte, Hotelaufenthalte für
    Selbstfahrer, Mietwagen etc. oder Reiseprogramme namentlich genannter fremder Reiseveranstalter, so richtet sich das
    Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners
    (Leistungsbringers) des Reisenden. Die Vertragsbedingungen dieser Leistungserbringer stehen auf Anforderung zur Verfügung.
  4. Der erste und letzte Tag der gebuchten Reise dient in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung.
  5. spiritel-Extras: Darunter verstehen sich folgende Zusatzleistungen bzw. Zusagen:
    • Bei allen Reisen werden weder vorher, während noch nach der Reise Bar-Beträge eingesammelt.
    • Weder die Trinkgelder für Fahrer/Guide oder Personal.
    • Alle Leistungen sind im Preis inkludiert.
    • Dies trifft auch für Parkgebühren, Maut, Hotelsteuer oder sonstige Nebenkosten zu.
    • Bei mehrtägigen Reisen wird ein individueller Reiserückblick erstellt und jeder/m TeilnehmerIn zugesandt.
    • Ferner wird bei Fernreisen ein Fotoalbum inkl. persönlicher Kommentare speziell für die TeilnehmerInnen eingestellt.

III. Zahlung des Reisepreises vor Reiseantritt, Anzahlung

  1. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch
    spiritel Reisen – einfach sein.
  2. Der Reiseteilnehmer hat bei Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, aufgerundet auf EUR 5,00,
    zu bezahlen. Bei Reisen mit Charterflügen erhöht sich die Anzahlung auf 25 % des Reisepreises.
  3. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der volle
    Reisepreis sofort fällig.
  4. spiritel Reisen – einfach sein ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des
    Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die
    Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB)
    vorher durch spiritel Reisen – einfach sein dem Reiseteilnehmer schriftlich angekündigt worden ist.
  5. Storno-Entschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

IV. Rückbestätigung von Rückflügen

Die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung liegen im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und
der staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggerätes sind
teilweise nicht vermeidbar. Reiseteilnehmer, die im Anschluss an eine Studienreise eine Verlängerung gebucht haben, sind daher
verpflichtet, sich vor dem Rückflug bei der Vertretung von spiritel Reisen – einfach sein im Reisegebiet bzw. direkt bei der
Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen. Im Übrigen wird
hierzu auf die diesbezüglichen ausdrücklichen Hinweise in den Reiseunterlagen verwiesen.

Eventuelle Ansprüche des Reiseteilnehmers aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt.

V. Preisänderungen

  1. spiritel Reisen – einfach sein ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu erhöhen,
    wenn sich unvorhersehbar für spiritel Reisen – einfach sein und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten
    Preisbestandteile erhöhen, z. B. Devisenkurse, Beförderungstarife oder Steuern. Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn
    der Reisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss liegt.
  2. Sofern der Reisevertrag ausschließlich die Erbringung einer Beförderungsleistung zum Inhalt hat, kann eine Preiserhöhung auch
    innerhalb von vier Monaten erfolgen, wenn die Erhöhung Preise betrifft, auf die § 99 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen die
    Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung findet (behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife).
  3. Die Preiserhöhungen müssen sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. spiritel Reisen – einfach sein ist verpflichtet,
    dem Reiseteilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhungen zu spezifizieren und zu belegen.
  4. spiritel Reisen – einfach sein hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung spätestens vier Wochen vor Reisebeginn
    mitzuteilen.
  5. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag
    zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich und schriftlich gegenüber spiritel Reisen – einfach sein erklärt werden.

VI. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn, Umbuchung

  1. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich spiritel Reisen – einfach sein zu melden. Als Stichtag der Berechnung gilt der
    Eingang der Erklärung bei spiritel Reisen – einfach sein.
  2. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann spiritel Reisen – einfach sein anstelle der
    konkreten Berechnung der Rücktritts-Entschädigung folgende pauschalierte Storno-Entschädigung geltend machen:Allgemein:

    • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 25 %
    • ab dem 30. Tag vor Reisebeginn: 50 %
    • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 75 %
    • ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 85 %
    • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Antritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90 %

    Bei Reisen mit Charterflügen:

    • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 25 %
    • ab dem 30. Tag vor Reisebeginn: 55 %
    • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 80 %
    • ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 85 %
    • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn: 90 %
    • am Tag des Antritts oder bei Nichtantritt der Reise: 95 %

    Die Storno-Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die
    Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Storno-Entschädigung ist unter
    Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ermittelt
    worden. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

  3. Es wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte Arten von Flügen, soweit sie nicht mit weiteren Reiseleistungen in einem
    Pauschalreisevertrag verbunden sind, insbesondere für NAC-Flüge, APEX- und Holiday-Flugtarife aufgrund nationaler oder
    internationaler Bestimmungen besondere Rücktrittsbedingungen bestehen. Für diese Flüge gelten die in diesen Reisebedingungen
    aufgestellten Rücktrittsbedingungen einschließlich der Stornoentschädigung nicht, auch wenn spiritel Reisen – einfach sein
    Veranstalter ist. Die jeweiligen besonderen Bedingungen und Fristen sind bei der dem Gruppenleiter vorliegenden
    Buchungsbestätigung aufgeführt.
  4. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom
    Reisevertrag (Storno) zu den genannten Bedingungen und nach folgender Neuanmeldung möglich, soweit verfügbar. Umbuchungen,
    bei denen sich lediglich der Abreiseort ändert, werden gegen die fällige Umbuchungsgebühr der jeweiligen gebuchten
    Fluggesellschaft in Rechnung gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit der Leistung.

VII. Kündigung des Reisevertrages bei höherer Gewalt

Wird durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch spiritel Reisen – einfach sein den Reisevertrag kündigen.
Der Reiseteilnehmer hat seine Kündigung an spiritel Reisen – einfach sein zu richten. spiritel Reisen – einfach sein kann die
Kündigung durch ihre Reiseleiter oder örtlichen Vertreter dem Reiseteilnehmer gegenüber erklären lassen; diese sind zur Erklärung
der Kündigung bevollmächtigt. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Kündigung ergeben sich aus dem
Reisevertragsgesetz.

VIII. Rücktritt, Kündigung des Reiseveranstalters wegen besonderer Umstände

  1. Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl
    festgelegt, so kann spiritel Reisen – einfach sein bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die
    Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Vermittelt spiritel Reisen – einfach sein lediglich eine Reise oder Reiseleistung
    eines anderen Veranstalters und ist dies in der Reiseausschreibung und im Reisevertrag deutlich herausgestellt, so kann der
    andere Reiseveranstalter das Recht auf Rücktritt in gleicher Weise ausüben.
  2. spiritel Reisen – einfach sein kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise jederzeit den
    Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von spiritel Reisen –
    einfach sein sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der
    Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch
    sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder
    abgeholfen werden kann.

IX. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

  1. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. spiritel Reisen –
    einfach sein kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
    seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
  2. Die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten trägt der ursprüngliche Reiseteilnehmer.

X. Versicherungen

  1. Im Reisepreis bei Einzelreisenden sind keine Versicherungen enthalten. Vor allem ist der Reiseteilnehmer nicht gegen die in
    diesen Reisebedingungen geregelten Rücktrittsfolgen versichert. Bei Gruppenreisen ist die Reiserücktrittskostenversicherung
    auf Wunsch beinhaltet.
  2. spiritel Reisen – einfach sein empfiehlt daher dringend die Buchung folgender Versicherungen:
    Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Reisekranken-Versicherung und
    Ambulanzflug aus dem Ausland.
  3. Beachten Sie unbedingt, dass alle Versicherungen, wie die Reiserücktrittskostenversicherung oder die
    Reiseabbruchversicherung, nur bei Buchung abgeschlossen werden können und bei Rücktritt von der Reise nicht erstattet werden.

XI. Saisonzeiten, Hotel- und Zimmerkategorien, Preise

Die von spiritel Reisen – einfach sein festgelegten Saisonzeiten können von denen der Reiseziele oder anderer Reisekataloge
abweichen. Sie werden im Wesentlichen durch die Auslastung der einzelnen Reise bestimmt. Die Preisgruppen und Hotelkategorien
sind – sofern keine offizielle Kategorisierung besteht – von spiritel Reisen – einfach sein festgelegt und nicht unbedingt mit den
Kategorien in Ortsprospekten, Hotelführern und anderen Reiseprospekten gleichlautend.

XII. Vertragspflichten von spiritel Reisen – einfach sein

spiritel Reisen – einfach sein hat seine Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes zu erbringen.

  1. die gewissenhafte Vorbereitung der Reise;
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
  3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, sofern spiritel Reisen – einfach sein selbst
    Reiseveranstalter oder Leistungserbringer im eigenen Namen ist.

XIII. Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters

  1. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
    Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich spiritel
    Reisen – einfach sein gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls berufen.
  2. spiritel Reisen – einfach sein beschränkt seine Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen
    Reisepreis, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder spiritel Reisen – einfach sein für
    einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

XIV. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen

  1. Ist spiritel Reisen – einfach sein lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet spiritel Reisen – einfach sein nur für die
    ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
  2. Ausflüge, Führungen, Sport und sonstige Sonderveranstaltungen, soweit sie ausdrücklich als fremde Leistungen fremder
    Leistungsträger bezeichnet sind, werden von den örtlichen Reiseleitungen und Vertretungen lediglich vermittelt.
  3. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben gegenüber spiritel Reisen –
    einfach sein; sie stellen keine eigene Zusicherung gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

XV. Gewährleistung

  1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. spiritel Reisen – einfach sein kann
    die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
  2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer eine entsprechende
    Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen.
  3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet spiritel Reisen – einfach sein innerhalb einer
    angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
  4. Sofern spiritel Reisen – einfach sein einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der
    Reiseteilnehmer Schadensersatz verlangen.

XVI. Mängelanzeigen, Abhilfeverlangen

Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleitung oder die Vertretung von spiritel Reisen – einfach sein im
Reisegebiet zu richten, die in den Reiseunterlagen bezeichnet sind. Reiseleitungen bzw. Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen spiritel Reisen –
einfach sein anzuerkennen.

XVII. Verlust und Beschädigung von Reisegepäck

Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigung sowie Verspätungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen.
Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne rechtzeitige Anzeige besteht
die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

XVIII. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

  1. Die Bekanntgabe der obigen Bestimmungen bei Buchung einer Reise oder einer Reiseleistung bezieht sich auf den Stand zum
    Zeitpunkt der Buchung.
  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch staatliche
    Behörden besteht.
  3. Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise
    verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, sofern spiritel
    Reisen – einfach sein seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist.

XIX. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung

  1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen
    vom Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber spiritel Reisen –
    einfach sein geltend gemacht werden.
  2. Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in 6 Monaten.

XX. Abtretungsverbot

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen spiritel Reisen – einfach sein an Dritte.

XXI. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Würzburg.

XXII. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.

XXIII. Veranstalter-Insolvenz-Versicherung

Alle bei spiritel Reisen – einfach sein gebuchten Gruppen sind seit dem 01.11.1994 über die gesamte Höhe des vor Reiseantritt
bezahlten Reisebetrages versichert. Je Buchung wird ein Sicherungsschein ausgegeben.

Herausgeber:
johannes weismantel
spiritel Reisen – einfach sein
Domstraße 5
97070 Würzburg
info@spiritel.de
www.spiritel.de

XXIV. Foto- und Filmaufnahmen während der Reise

Während der Reise können Foto- und Filmaufnahmen zum Zwecke der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden.
Diese Aufnahmen können auf der Website von Spiritel, in sozialen Medien, Printmedien oder anderen Kommunikationskanälen
veröffentlicht werden. Mit der Buchung der Reise erklären Sie sich mit der Anfertigung und Nutzung dieser Aufnahmen
einverstanden.

Sollten Sie nicht wünschen, auf solchen Aufnahmen erkennbar zu sein, bitten wir Sie, dies vor Reisebeginn schriftlich mitzuteilen.